! Der Zutritt in die Praxis ist ausschließlich nur noch mit FFP2 Maske gestattet.
! Mittels Corona-Schnelltests, testen wir uns prophylaktisch 3x wöchentlich in der Praxis.
! Seit Mitte Juni sind wir 2-fach geimpft, seit Ende 2021 geboostert.
! Bitte kommen Sie alleine zur Therapie oder lassen Sie Ihre Begleitperson draußen warten.
! Bitte bringen Sie Ihr Kind alleine zur Therapie (wenn möglich ohne Geschwisterkinder).
! Bitte vermeiden Sie lange Aufenthalte im Wartezimmer (pünktlich kommen) .
Logopädische Praxis|Stimmzentrum Herzing
Ansprechpartnerin zum Schutz- und Hygienekonzept ist Frau Gabriele Herzing, Telefon: 0561-104784 / E-Mail: logo@stimme-herzing.de
Grundlage des Schutz- und Hygienekonzeptes sind die Vorgaben der Berufsgenossenschaft zur Arbeitsplatzsicherung sowie die jeweiligen Hygienevorschriften des Landes Hessen.
1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstandes
- Ein Aushang mit Hinweisschildern zum Mindestabstand ist im Wartebereich gewährleistet.
- Sofern es möglich ist, wird der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten.
- In den Therapieräumen wird auf den Mindestabstand geachtet. Sofern dies nicht möglich ist, werden Schutzmaßnahmen eingesetzt.
2. Mund-Nasenbedeckung (FFP2 und persönliche Schutzausrüstung (PSA))
- In der gesamten Praxis ist das Tragen von FFP2 Masken erforderlich. Diese werden von der Praxis in ausreichendem Umfang für alle Mitarbeiter*innen bereitgestellt.
- Das Tragen von PSA wie Kittel, Handschuhe, Maske, Visier ist gegeben.
- Alle Patient*innen ab dem 6.Lebensjahr sowie alle Angehörigen sind verpflichtet, innerhalb der Praxis einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
3. Handlungsanweisung für Verdachtsfälle
- Bei einem Verdachtsfall muss das Gesundheitsamt sowie der Betriebsarzt umgehend informiert werden.
- Mitarbeiter*innen mit entsprechenden Symptomen werden aufgefordert, die Praxis zu verlassen bzw. zu Hause zu bleiben.
- Grundsätzlich ist Personen mit Erkältungssymptomen das Betreten der Praxis hinlänglich verboten.
- Bei Coronaverdachtsfällen werden keine Einrichtungen jeglicher Art mehr von uns besucht.
4. Handhygiene
- Aushang von Anleitung zur Handhygiene ist vorhanden.
- 30Sek. waschen + Desinfektionsmittel
- vor und nach jedem Kontakt mit Patient*innen.
- nach Kontakt mit der unmittelbaren Patient*innenumgebung
- nach dem Naseputzen
- Die Bereitstellung von
- erreichbaren Spendern mit Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion
- Papierhandtüchern für Mitarbeiter*innen und Patient*innen
- Einweghandschuhen für Mitarbeiter*innen und Patient*innen
- Handpflegeprodukten für Mitarbeiter*innen und Patient*innenist gewährleistet.
5. Steuerung des Patient*innenverkehrs
- Die Taktung der Patient*innen ist so gestaltet, dass es möglichst keinen Wartestau gibt.
- Das Warten im Wartebereich ist nur in Ausnahmefällen möglich.
- Beschränkung der Begleitpersonen der Patient*innen auf max. 1 Person.
- Personen mit Atemwegserkrankungen (Husten, Schnupfen, ...) jeglicher Art dürfen die Praxis nicht betreten.
6. Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice
- Plexiglasscheiben sind in jedem Therapieraum sowie in allen Einrichtungen vorhanden.
- Desinfektion aller Flächen vor und nach jedem/jeder Patient*in.
- Lüften vor und nach jeder Therapie sowie während der Therapie.
- Einsatz von Luftreinigern in jedem Therapieraum sowie in den Therapieräumen der zu betreuenden Schulen und Kitas.
- Einsatz von Schutzkleidung in den Praxisräumen sowie bei Hausbesuchen, in Pflegeheimen, Schulen und Kitas.
- Angebot der Videotherapie in der Praxis oder im Homeoffice.
- Regelmäßige Reinigung von Türklinken.
- Regelmäßige Durchführung von Selbstschnelltest bzw. regelmäßige Testungen durch Pflegeheime oder andere Einrichtungen.
7. Meetings
- Teammeetings werden bei Bedarf auch online abgehalten.
- Bei einem persönlichen Zusammentreffen der Mitarbeiter*innen, ist auf den Mindestabstand und auf das Tragen von FFP2 Masken zu achten.
- Vor jedem persönlichen Teammeeting wird ein tagesaktueller PCO Test aller Mitarbeiter*innen durchgeführt.
8. Pausengestaltung
- Der Sozialraum wird unter Beachtung des Mindestabstandes + Luftreiniger genutzt.
9. Unterweisung der Mitarbeiter*innen und aktive Kommunikation zu Maßnahmen des Schutz- und Hygienekonzeptes
- Erstellung einer Betriebsanweisung (Hygienekonzept).
- Aushang von Hinweisschildern in der Praxis.
- Kontrolle der Einhaltung der Regeln.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz durch den Betriebsarzt ist gewährleistet.