Kostenübernahme
Für gesetzlich versicherte Patienten gilt:
Für Ihre Behandlung müssen Sie bei Zuzahlungspflicht einen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten plus 10€ pro Rezept leisten.
Für privat versicherte Patienten gilt:
Ihre private Krankenkasse oder Beihilfestelle übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung auf Rezept entsprechend ihrer Leistungsbeschreibung. In der Regel werden die Kosten nicht zu 100% erstattet, so dass sich ein Selbstbehalt ergibt. Wir berechnen unsere Privatsätze auf Basis des Kassensatzes multipliziert mit dem Faktor 1,6-1,8. Üblicherweise werden Privatsätze mit einem Faktor von 1,7-2,3 multipliziert.
Haben Sie Fragen zur Kostenübernahme an einer logopädischen Behandlung, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Selbstvertändlich stehen wir Ihnen bei Fragen auch zur Verfügung.
Scheuen Sie sich nicht uns anzurufen oder eineE-Mail zu schreiben.